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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung – für den gesamten Geschäftsverkehr der WASTEC Wassertechnik GmbH mit ihren jeweiligen Auftraggebern. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden von der WASTEC Wassertechnik GmbH nicht anerkannt, es sei denn, die WASTEC Wassertechnik GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.

2. Vertragsabschluss

Angebote seitens der WASTEC Wassertechnik GmbH sind stets freibleibend, auch wenn sie schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und nachfolgende schriftliche Annahme des Auftrages durch die WASTEC Wassertechnik GmbH zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die WASTEC Wassertechnik GmbH. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, welche in einem beauftragten Angebot nicht enthalten sind.

Die WASTEC Wassertechnik GmbH wird die vertragsgegenständlichen Arbeiten nach den anerkannten Regelwerken und Regeln der Technik erbringen. Art und Weise der Durchführung wird von der WASTEC Wassertechnik GmbH bestimmt. Die WASTEC Wassertechnik GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Dritte hinzuzuziehen.

Ist eine erfolgreiche Leistungserbringung aufgrund des tatsächlichen oder technischen Zustands der Anlage (z.B. Rohrleitung) nicht möglich, ist die WASTEC Wassertechnik GmbH zum Abbruch der Arbeiten, sowie zur Berechnung der bis dahin erbrachten Leistungen berechtigt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der WASTEC Wassertechnik sämtliche vorhandene Anlagenpläne (z.B. Leitungsplan) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet der WASTEC Wassertechnik GmbH Informationen über frühere/erfolglose Arbeiten und bekannte Schäden an der Anlage zukommen zu lassen. Die Beschaffenheit der Anlage ist für die WASTEC Wassertechnik GmbH nur begrenzt einsehbar, daher liegt es in der Pflicht des Auftraggebers die WASTEC Wassertechnik GmbH über potenzielle Arbeitserschwernisse, Arbeitshemmnisse, Besonderheiten des Rohrleitungsverlaufs der Anlage oder auch in der Anlage befindliche Gase/Flüssigkeiten oder Fremdkörper zu informieren. Sind die Mitteilungen unvollständig, so ist die WASTEC Wassertechnik GmbH berechtigt die Arbeiten abzubrechen, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die gesamte Anlage vor Arbeitsbeginn außer Betrieb und vollständig vom Versorgungsnetz (z.B. Trinkwassernetz) abgekoppelt ist. Der Auftraggeber hat bauseits für die nötigen Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Verbau von Rohrleitungsgraben) zu sorgen.

Erfolgen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung von Seiten der WASTEC Wassertechnik GmbH Eingriffe an Trinkwasserinstallationen, so sind diese im Anschluss von Auftraggeberseite, gemäß geltenden Normen und Vorschriften sowie den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, ausreichend zu spülen oder zu desinfizieren.

3. Höhere Gewalt und Rücktrittsrecht

In Fällen höherer Gewalt und unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Pandemien oder auch behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Pandemien), die nicht von der WASTEC Wassertechnik GmbH zu vertreten sind, und die termingemäße Ausführung der Leistungen verzögern oder unmöglich machen, hat die WASTEC Wassertechnik GmbH das Recht, die Leistungserbringung, um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Beiden Vertragsparteien steht in diesen Fällen auch ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

 

4. Terminvereinbarung und Ausführungsfristen

Terminvereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der WASTEC Wassertechnik GmbH.

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der WASTEC Wassertechnik GmbH bestätigt wurden.

 

5. Leistungserfolg

Erteilt der Auftraggeber der WASTEC Wassertechnik GmbH einen Auftrag auf Basis eines von der WASTEC Wassertechnik GmbH zuvor erstellten Angebots, handelt es sich dabei ausschließlich um Dienstverträge. Der Vergütungsanspruch der WASTEC Wassertechnik GmbH ist daher nicht erfolgsabhängig.

 

6. Haftung und Gewährleistung

Für verursachte Schäden ist die Haftung der WASTEC Wassertechnik GmbH begrenzt. Die Haftung besteht ausschließlich für Fälle der Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten. Der Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Kommt es zu einem Schaden, da eine Mitteilung von Seiten des Auftraggebers nach Ziffer 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gemacht wurde, ist jegliche Haftung der WASTEC Wassertechnik GmbH ausgeschlossen. Die Haftung der WASTEC Wassertechnik GmbH ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass die Anlage, an der die Leistung durch die WASTEC Wassertechnik GmbH erbracht wird, entgegen gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen, Einbauvorgaben von Lieferanten der verwendeten Teile in der Anlage (z.B. Formteile in Rohrleitungen) oder üblichen Regeln der Technik aufgebaut ist.

Die Haftung der WASTEC Wassertechnik GmbH ist nicht begrenzt oder ausgeschlossen, wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und/oder arglistigem Verhalten resultieren.

Ist es für die WASTEC Wassertechnik GmbH unmöglich ihre Leistung zu erbringen, so ist die Haftung für die WASTEC Wassertechnik GmbH auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.

7. Beanstandungen und Mängel

Ein Mangel ist von Seiten des Auftraggebers innerhalb der Frist von 10 Tagen nach Leistungserbringung gegenüber der WASTEC Wassertechnik GmbH schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist der schriftlichen eines Mangels nicht eingehalten entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der WASTEC Wassertechnik GmbH.

Wenn für die vertragliche Leistung ein vom Auftraggeber, dessen Sachverständigen oder Versicherer gewünschtes Verfahren angewendet wird und dadurch die Leistungserbringung ganz oder teilweise beeinträchtigt wird entfällt jeglicher Mängelanspruch gegenüber der WASTEC Wassertechnik GmbH.

8. Abnahme der Leistungserbringung

Mit Unterzeichnung des Arbeitsnachweises nach Erbringung der Leistung nimmt der Auftraggeber die Leistung von der WASTEC Wassertechnik GmbH ab und bestätigt damit die ordnungsgemäße Erbringung dieser.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von der WASTEC Wassertechnik GmbH im Angebot angebotenen Preise sind bindend.

Die angebotenen Preise der WASTEC Wassertechnik GmbH verstehen sich rein netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Arbeiten und Leistungen die außerhalb der normalen Arbeitszeit (maximal 10 Arbeitsstunden pro Tag) erbracht werden, werden zzgl. eines Aufschlags von 100,00 € netto pro Stunde berechnet. Sollten Arbeiten und Leistungen von vornherein nicht pauschal, sondern nach Zeitaufwand abgerechnet werden, halbiert sich dieser Aufschlag.

Rechnungen der WASTEC Wassertechnik sind vom Auftraggeber ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug vom Auftraggeber ist die WASTEC Wassertechnik GmbH gemäß rechtlicher Bestimmungen dazu berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.

 

10. Kündigung

Der Auftraggeber hat nach § 649 BGB ein freies Recht zur Kündigung. Die WASTEC Wassertechnik hat im Fall einer Kündigung von Seiten des Auftraggebers das Recht, bis zu dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme einer Kündigung bereits erbrachte Leistungen vertragsgemäß abzurechnen. Zusätzlich hat die WASTEC Wassertechnik GmbH den Anspruch Leistungen, die sie in Folge der Kündigung nicht mehr erbringen kann, pauschal mit 25% des vertraglichen Gesamtpreises abzurechnen. In begründeten Fällen ist die WASTEC Wassertechnik GmbH berechtigt einen höheren pauschalen Abrechnungssatz geltend zu machen.

11. Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die geschäftliche Verbindung notwendigen persönlichen Daten von der WASTEC Wassertechnik GmbH unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die WASTEC Wassertechnik GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, sobald alle bestehenden Auftragsleistungen vollständig abgewickelt sind.

 

12. Anzuwendendes Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle unter Ihrer Geltung geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der WASTEC Wassertechnik GmbH und dem Auftraggeber der Sitz der WASTEC Wassertechnik GmbH. Die WASTEC Wassertechnik kann weiterhin jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand wählen.

 

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt war. Dies gilt auch bei etwaigen Vertragslücken.

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